Rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen lassen

Du betreibst eine Webseite oder einen Online-Shop? Dann musst du eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen, insofern du Daten von Nutzern erhebst. Wenn du deine Datenschutzerklärung erstellen lässt, solltest du einen erfahrenen Anwalt zur Rate ziehen.

Denn seit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wurden die Datenschutzrichtlinien enorm verschärft. Du solltest die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz also einhalten, um Bußgelder, Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten, die schnell mal bis zu 1.000 € kosten können, zu vermeiden. Besonders wichtig ist die Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung. Diese sollte von einem Rechtsanwalt verfasst oder geprüft werden.

Als Mitglied im Händlerbund erhältst du bereits ab 9,90 Euro* pro Monat u.a. folgende Leistungen:

  1. Individuelle Erstellung deiner Datenschutzerklärung
  2. Weitere Rechtstexte wie AGB, Impressum oder Widerrufsbelehrung
  3. Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  4. Cookie Consent-Tool inklusive
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Checkliste: Brauche ich eine Datenschutzerklärung?

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Ich stelle meinen Usern ein Kontaktformular zur Verfügung
Keine Auswahl getroffen.
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Ich betreibe einen Online-Shop mit Warenkorbfunktion
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Ich nutze zur Auswertung meiner Seite Trackingtools wie u.a. Google Analytics, Matomo oder etracker etc. 
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Ich habe Plugins von Social-Media-Plattformen auf meiner Seite eingebunden
Keine Auswahl getroffen.
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Ich nutze Cookies, um meine Seite nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu gestalten

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Paketberater starten Pakete im Überblick
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Individuell erstellte Rechtstexte für Händlerbund-Mitglieder

Neben AGB für Onlineshops beraten unsere Rechtsexperten und stellen folgende weitere Rechtstexte zur Verfügung:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.

Datenschutzerklärung

Für alle, die auf Ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)

Ihr Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Widerrufsbelehrung

Informieren Sie Ihre Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.

Zahlungs- & Versandbedingungen

Das müssen Sie bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.

 

Hinweise zur Einbindung der Datenschutzerklärung

Gemäß § 13 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) müssen Betreiber von Online-Shops und andere Dienstanbieter die Benutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unterrichten. Die Datenschutzerklärung sollte gut sichtbar und über eine jederzeit abrufbare Schaltfläche in der Hauptnavigation (z.B. Footer) eingebunden werden.

Verwendung von Cookies

Am 01.10.2019 hat der Europäische Gerichtshof zu ewig währenden Fragen nach der rechtlich korrekten Verwendung von Cookies mit einem Urteil Stellung bezogen. Jeder, der eine eigene Website betreibt, sei es einen eigenen Online-Shop, einen Blog oder eine Präsentationsseite, muss demnach für viele Cookies die aktive Einwilligung des Seitenbesuchers einholen. Auch der Bundesgerichtshof bekräftigte in einem Urteil die aktive Einwilligung.

Was muss beachtet werden?

Werden die Cookies mit Einwilligung gesetzt, muss auch in der Datenschutzerklärung über die Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Verwendung von Cookies informiert werden.

Mitglieder des Händlerbundes haben hier den Vorteil, im Rechtstexte-Generator eine entsprechende Einstellung auswählen zu können. So ist es ohne Probleme möglich, die erstellte Datenschutzerklärung in Einklang mit dem EuGH-Urteil zu bringen. Zudem ist in jedem Mitgliedschaftspaket ein Cookie-Consent-Tool inklusive.

Umgang mit Google Analytics

Zu den Website-Analysetools zählen neben Google Analytics z.B. auch Matomo und etracker. In der Datenschutzerklärung muss für jedes Tool gesondert die Funktionsweise, der Empfänger, das Widerrufsrecht und die Datennutzung erklärt werden.

Speziell bei Google Analytics solltest du darauf achten, dass du mit Google einen Vertrag über die Auftragsdatenvereinbarung schließt, das Analyse-Tool nur mit gekürzten IP-Adressen verwendest und ggf. noch bestehende Alt-Daten löscht. Nutze das Tracking-Tool Google Analytics nur mit der Erweiterung "anonymizeIP", um so eine unzulässige und abmahngefährdete unanonymisierte Datenübertragung zu verhindern.

Hintergrund des Prozedere ist, dass Google Analytics die getrackten Daten des Seitenbesuchers direkt an Google übermittelt. Da es sich bei der IP-Adresse um personenbezogene Daten handelt, ist das hochproblematisch. Der Zusatz im Quellcode "ga('set', 'anonymizeIp', true);" sorgt dafür, dass die letzten 8 Bit der IP-Adresse gelöscht werden. So wird der Seitenbesucher für das Unternehmen Google anonym.

Verwendung von Social-Media-Plugins

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil v. 29. Juli 2019, Aktenzeichen C-40/17) steht fest, dass Betreiber von Websites, die den Like-Button von Facebook implementiert haben, für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben neben Facebook mitverantwortlich sind.

Soll das Plugin genutzt werden, muss mit Facebook eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gem. Art. 26 DSGVO abgeschlossen werden. Auch in der Datenschutzerklärung sind entsprechende Hinweise nötig. Soll das Plugin genutzt werden, empfiehlt es sich, ein sog. 2-Klick-Modell zu nutzen. Auch damit ist die Nutzung des Like-Buttons aber nicht vollkommen rechtssicher.

Übermittlungen von Daten außerhalb der EU

Die umfassenden europäischen Datenschutzvorschriften gelten auch im Austausch mit Drittländern. Personenbezogene Daten dürfen nur dann übermittelt werden, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau entsprechend der DSGVO eingehalten wird.

Besonders um die Datenabkommen mit den Vereinigten Staaten kommt es immer wieder zu Konflikten. Zum Leid vieler Online-Händler. Denn für viele zählen solche Daten in die USA zum täglichen Geschäft, zum Beispiel über Hosting-Anbieter, Cloud Dienstleister, Webanalyse- und Trackingtools, Bestellabwicklungssysteme, diverse Plugin-Tools oder Videoanbieter.

Nachdem durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowohl das Safe-Harbour-Abkommen und das nachfolgende Datenabkommen Privacy Shield für ungültig erklärt wurden, herrscht weiter Unsicherheit. Zwar bleiben gesonderte Vertragsklauseln mit den einzelnen amerikanischen Unternehmen bestehen.

Online-Händler, die weiterhin amerikanische Dienste nutzen, die auf das Privacy Shield gesetzt haben, sollten die Rechtslage auch künftig im Blick behalten und prüfen, ob ihre Datenschutzerklärung angepasst werden.

 

Wer erstellt eine Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung ist ein Rechtstext. Als juristischer Laie ist es schwierig sie korrekt zu verfassen. Im Internet gibt es zahlreiche Datenschutz-Vorlagen und Muster. Deren Verwendung ist jedoch mit hohen Risiken verbunden, da sie oftmals nicht aktuell sind und die Haftung für Fehler ausgeschlossen ist. Außerdem sind solche Vorlagen nicht auf die Besonderheiten der eigenen Website zugeschnitten. Es ist deshalb empfehlenswert einen Anwalt mit der Erstellung der Datenschutzerklärung zu beauftragen. Ein unter Anleitung von spezialisierten Rechtsanwälten erstellter Datenschutzerklärung-Generator hilft Ihnen als Händlerbund-Mitglied bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung. Zudem informiert Sie unser Update-Service über notwendige Änderungen, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.

Weitere Leistungen des Händlerbunds rund um Rechtstexte für Onlineshops

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Hilfe bei Abmahnung

Abmahnung wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung erhalten? Wir helfen sofort! Nutze unseren Abmahnungsupload und sende uns alle vorhanden Unterlagen zu. Wir vertreten dich auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.

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Rechtsberatung

Je nach gebuchtem Paket erhältst du eine Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon. Dabei steht dir während der gesamten Mitgliedschaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

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Cookie Consent Tool inklusive

Website-Betreiber müssen über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. In jedem unserer Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Manager als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent an Seitenaufrufen enthalten.

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
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